AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Hahlaun Comm. GmbH

  1. Allgemeines

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle bestehenden und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen Hahlaun Comm., Bingener Str. 18, 80993 München, Deutschland und dem Kunden. Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Auftragsabwicklung. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass Hahlaun Comm. dies im Einzelfall ausdrücklich anerkennt. Diesbezüglich ist Schriftform erforderlich.

  1. Auftragserteilung

2.1 Hahlaun Comm. erstellt auf der Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot zur Erstellung einer Übersetzung.

2.2 Preise und Liefertermine können jederzeit widerrufen werden, falls Hahlaun Comm. vor Erstellung des Angebots noch nicht den vollständig zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Text einsehen konnte.

2.3 Mit Annahme des Angebotes kommt ein Übersetzungsvertrag zwischen dem Kunden und Hahlaun Comm. zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Ein Auftrag kommt nur zustande, wenn der Kunde das Angebot in elektronischer oder sonstiger schriftlicher Form bestätigt und wenn die entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung von Hahlaun Comm. an den Kunden übersandt worden ist.

2.4 Für Hahlaun Comm. kann jede natürliche oder juristische Person als Auftraggeber gelten, die ihm einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Namen und Anschrift sie Hahlaun Comm. bei Auftragserteilung mitteilt.

2.5 Hahlaun Comm. kann die Übersetzung eines Textes zurückweisen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen Texte mit strafbaren Inhalten und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen, zur Übersetzung gegeben werden, sowie dann, wenn eine Bearbeitung des Textes wegen der Schwierigkeit und/oder des Umfangs der Vorlage eine Übersetzung in dem vom Kunden vorgegebenen Zeitraum in angemessener Qualität unzumutbar erscheint.

2.6 Vereinbarungen mit und Zusagen von Vertretern oder Mitarbeitern von Hahlaun Comm. sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch Hahlaun Comm. rechtsverbindlich.

2.7 Hahlaun Comm. ist bei berechtigtem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Aufrichtigkeit des Auftraggebers befugt, vor Beginn oder Fortsetzung der Auftragsausführung vom Auftraggeber einen Vorschuss oder andere Sicherheiten zu verlangen.

  1. Ausführung von Aufträgen, Geheimhaltung

3.1 Hahlaun Comm. fertigt die Übersetzung zu den vereinbarten Bedingungen an. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erstellt und liefert Hahlaun Comm. eine Arbeitsübersetzung. Hahlaun Comm. verpflichtet sich, einen vom Kunden vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte(n) Sprache(n) zu übersetzen oder übersetzen zu lassen und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Übersetzungen werden dabei je nach Bedeutung des Originaltextes wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen. Die Berücksichtigung einer beim Kunden eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung.

3.2 Hahlaun Comm. ist berechtigt, sich bei der Erbringung der Übersetzungsleistung geeigneter und überprüfter Dritter zu bedienen. Die Vertragsbeziehung des Kunden besteht ausschließlich zu Hahlaun Comm.

3.3 Hahlaun Comm. liefert die fertige Übersetzung in der vereinbarten Form. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars sind nicht Bestandteil des Vertrages, soweit etwas anderes nicht vereinbart wurde.

3.4 Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Kunden.

3.5 Hahlaun Comm. wird die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Informationen über den Kunden sowie ausgehändigten Unterlagen und Materialien, vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder zu verwenden oder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich ist.

3.6 Die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Übersetzung ist zulässig. Hahlaun Comm. verpflichtet sich, diese Dritten zur Geheimhaltung zu verpflichten.

3.7 Falls bei bestimmten Unterlagen strengere Geheimhaltungsverpflichtungen zu beachten sind, ist der Kunde verpflichtet, Hahlaun Comm. diese Auflagen bei Auftragserteilung schriftlich ausdrücklich mitzuteilen und die zu verwendenden Programme, Codes und Passwörter zur Verfügung zu stellen.

3.8 Die im Rahmen des Auftrags vom Kunden erhaltenen Daten oder die als Datei vorliegende Übersetzung selbst verbleiben zu Zwecken der Archivierung bei Hahlaun Comm. Die Löschung dieser Daten erfolgt nur aufgrund des ausdrücklichen Wunsches des Kunden.

  1. Lieferfristen

4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Lieferfristen vorläufig. Hahlaun Comm. unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte es feststellen, dass es eine Lieferfrist nicht einhalten kann.

4.2 Kann Hahlaun Comm. eine bestimmte schriftlich vereinbarte Lieferfrist aus anderen als sich seiner Kontrolle entziehenden Gründen nicht einhalten und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist Hahlaun Comm. jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet und der Auftraggeber ist nicht entbunden von der Zahlung bereits teilweise geleisteter Übersetzungsarbeit.

4.3 Die Auslieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per Post, Telefax, Telex, Kurier, Modem und/oder Internet, usw. als ausgeführt.

4.4 Die Auslieferung von Daten per E-Mail gilt als zum Zeitpunkt der gemeldeten Versandbestätigung durch das Medium als erfolgt.

4.5 Der Auftraggeber unterstützt Hahlaun Comm. bei der Auftragsausführung, indem er in vernünftigem Rahmen alle erforderlichen oder wünschenswerten Maßnahmen im Hinblick auf die rechtzeitige Auftragsausführung ergreift.

4.6 Der Auftraggeber bemüht sich nach besten Kräften, die Auslieferung des nach Maßgabe des Vertrags von Hahlaun Comm. gefertigten Produkts zu erleichtern. Jede Annahmeverweigerung des Produkts von Hahlaun Comm. stellt eine Leistungsstörung seitens des Auftraggebers dar, und die Bestimmungen von Artikel 7.3 finden entsprechend Anwendung, auch wenn keine ausdrückliche Annahmeaufforderung erfolgte.

  1. Änderung und Annullierung von Aufträgen

5.1 Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist Hahlaun Comm. berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit und Artikel 5.3 findet Anwendung.

5.2 Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist Hahlaun Comm. berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu fordern. Hahlaun Comm. stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.

5.3 Sollte Hahlaun Comm. für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann es dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50% des angegebenen Preises in Rechnung stellen.

  1. Nutzungsrechte

6.1 Hahlaun Comm. überträgt dem Kunden – vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechte an der Übersetzung. Der Kunde darf diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies Hahlaun Comm. vorher anzuzeigen, und ohne dass eine Zustimmung von Hahlaun Comm. erforderlich ist.

6.2 Beim Erstellen von Übersetzungen können sogenannte Übersetzungsspeicher als Hilfsmittel verwendet werden. Hahlaun Comm. garantiert, dass beim Speichern in und bei der Verwendung aus den Übersetzungsspeichern keine vertraulichen Informationen aus dem Quelltext reproduziert werden. Sollten sich Rechte wie Nutzungsrechte oder Datenbankrechte aus der Verwendung der Übersetzungsspeicher ergeben, besitzt Hahlaun Comm. diese, sofern nicht anders vereinbart.

  1. Preise und Zahlung

7.1 Die Vergütungsangaben im Angebot verstehen sich ausschließlich in Euro, soweit keine andere Währung ausdrücklich vereinbart wurde. Wechselkursrisiken gehen zu Lasten des Kunden.

Die in den Angeboten genannten Preise gegenüber dem Kunden sind Netto-Preise exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2 Übersetzungen werden grundsätzlich nach Wortzahl in der Ausgangssprache sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, Schwierigkeit und Fachbereich der Übersetzung berechnet, es sei denn, für einen Auftrag wird im voraus ein Pauschalhonorar vereinbart. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Wortpreis multipliziert mit der Wortzahl den Mindestsatz nicht übersteigt.

7.3 Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Hahlaun Comm. stellt dem Kunden eine entsprechende Rechnung. Die Forderungen sind innerhalb von 30 Tagen zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Hahlaun Comm. berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist Hahlaun Comm. berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu verlangen. Falls Hahlaun Comm. in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist Hahlaun Comm. berechtigt, diesen geltend zu machen. Hahlaun Comm. kann bei der Geltendmachung ein Inkassounternehmen beauftragen. Eventuelle zusätzliche Kosten hat der Auftragssteller zu tragen. Der Kunde ist berechtigt, Hahlaun Comm. nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, das ausschließliche Korrekturlesen, Lektoratsarbeiten, Eillieferungen, das Anlegen und Erweitern einer Terminologieliste oder eines Glossars werden getrennt nach Aufwand oder nach Vereinbarung in Rechnung gestellt.

7.5 Das Honorar für die Übersetzung ist basiert auf einem bei Hahlaun Comm. geltenden Worttarif oder Stundensatz, sofern nicht anders vereinbart. Hahlaun Comm. kann zusätzlich zur regulären Bezahlung etwaige mit der Auftragsausführung verbundene Kosten in Rechnung stellen.

  1. Abnahme und Gewährleistung

8.1 Der Kunde hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber Hahlaun Comm. zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung.

8.2 Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

8.3 Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.

8.4 Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Kunde Hahlaun Comm. eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Kunden selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat Hahlaun Comm. das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zwei Mal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Kunde bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.

8.5 Das Recht des Auftraggebers auf Reklamation verfällt, wenn er den Teil des Produkts, auf den sich die Reklamation bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, unabhängig davon, ob er das Produkt anschließend an einen Dritten ausgeliefert hat oder nicht.

8.6 Sofern die Reklamation begründet ist, ist Hahlaun Comm. berechtigt, die gelieferte Übersetzung innerhalb von angemessener Zeit zu verbessern oder anzupassen. Sofern Hahlaun Comm. dem Wunsch nach Korrektur oder Anpassung aus redlichen Gründen nicht entsprechen kann, kann Hahlaun Comm. nach eigenem Ermessen einen Rabatt auf den Preis geben.

8.7 Sollten Hahlaun Comm. und der Auftraggeber nicht zu einer Übereinkunft kommen, kann der Fall bei einer Schlichtungsstelle vorgelegt werden, die auf Streitigkeiten über vergleichbare Dienstleistungen spezialisiert ist. Sollte der Auftraggeber dem zustimmen, ist die Entscheidung der Schlichtungsstelle für beide Parteien bindend.

  1. Haftung

9.1 Hahlaun Comm. haftet ausschließlich für einen Schaden, der nachweislich eine unmittelbare Folge eines Hahlaun Comm. zuzuordnenden Fehlers ist. Hahlaun Comm. haftet unter keinen Umständen für andere Schäden wie Folgeschaden, Gewinnausfall oder Schaden auf Grund von Verzögerungen.

9.2 Die Haftung wird bei leichter Fahrlässigkeit auf den Rechnungswert des betreffenden Auftrags beschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit wird die Haftung auf das Doppelte des Rechnungswertes exkl. MwSt. der schadenstiftenden Leistung beschränkt. Die Haftung von Hahlaun Comm. ist jedoch auf jeden Fall auf maximal 10.000 Euro beschränkt. Die Haftungsgrenze verringert sich auf ein Drittel, wenn der Kunde gegen den verursachten Schaden versichert ist.

9.3 Eine etwaige Mehrdeutigkeit des zu übersetzenden Texts entbindet Hahlaun Comm. von jeglicher Haftung.

9.4 Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines von Hahlaun Comm. zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der von Hahlaun Comm. gelieferten Übersetzung/bearbeiteten Version derselben die Gefahr von Körperverletzungen birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.

9.5 Hahlaun Comm. haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. Hahlaun Comm. haftet ferner nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch (a) den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder (c) durch etwaige Computerviren in den von Hahlaun Comm. gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden.

9.6 Hahlaun Comm. haftet nicht dafür, dass die jeweilige Übersetzung für den Verwendungszweck des Kunden zulässig oder geeignet ist. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet wird.

9.7 Der Auftraggeber sichert Hahlaun Comm. Freistellung gegen alle Ansprüche Dritter zu, die sich aus der Verwendung des Produkts ableiten und schließt damit jede Haftung von Hahlaun Comm. auf Grund dieses Absatzes aus.

9.8 Der Auftraggeber verpflichtet sich auf ähnliche Weise, Hahlaun Comm. gegen sämtliche Ansprüche Dritter auf Grund einer behaupteten Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder anderer Rechte des geistigen Eigentums in Verbindung mit der Erfüllung des Vertrags schadlos zu halten.

  1. Auflösung

10.1 Hahlaun Comm. ist, ohne gegenüber dem Auftraggeber schadenersatzpflichtig zu sein, berechtigt, den Vertrag (insgesamt oder teilweise) zu kündigen oder seine Erfüllung aufzuschieben, falls der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt sowie bei Insolvenz, Moratorium oder Liquidation des Unternehmens des Auftraggebers. Hahlaun Comm. ist in diesen Fällen ferner dazu berechtigt, den Auftraggeber zur unverzüglichen Zahlung aufzufordern.

10.2 Kann Hahlaun Comm. seinen Verpflichtungen durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht nachkommen, ist es berechtigt, den Vertrag zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein. Solche Umstände beinhalten u.a. Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Transportbehinderungen, behördliche Maßnahmen, Leistungsunterbrechung von Internet-Providern oder andere Ereignisse höherer Gewalt.

10.3 Sollte Hahlaun Comm. auf Grund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Auftragsausführung einzustellen, ist der Auftraggeber dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeit und der damit verbundenen Kosten und Unkosten verpflichtet.

  1. Rechte Dritter und Freistellung

11.1 Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den zu übersetzenden Texten bestehen, welche einer Bearbeitung und Übersetzung sowie der Weitergabe an Dritte zur Übersetzung entgegenstehen. Hahlaun Comm. ist berechtigt, gegebenenfalls geeignete Unterlagen zur Klärung dieser Rechte zu fordern.

11.2 Der Kunde stellt Hahlaun Comm. und dessen Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf einer Verwendung, Bearbeitung, Verwertung oder Vervielfältigung dieser Informationen, Unterlagen und anderen Gegenständen oder deren Bearbeitung beruhen.

  1. Werberecht

12.1 Hahlaun Comm. ist berechtigt, den Namen und die Marke des Kunden als Referenz in der Eigenwerbung anzugeben.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Der Vertrag gilt als in der Bundesrepublik Deutschland ausgefertigt und unterliegt deutschem Recht.

13.2 Gerichtsstand für die Schlichtung von Streitigkeiten ist München, Deutschland.

  1. Datenschutzbestimmungen

14.1 Allgemeines

  1. Hahlaun Comm. arbeitet entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und speichert ausschließlich personenbezogene Daten, die notwendig für die Erbringung der geforderten Dienstleistung sind.
  2. Bevor der Auftraggeber eine Übersetzung beauftragt verarbeitet Hahlaun Comm. ausschließlich Daten, die zur Angebotserstellung notwendig sind.
  3. Spätestens bei der Angebotsausgabe wird der Auftraggeber gebeten, den Übersetzungsauftrag einer der folgenden Kategorien zuzuordnen:

Kategorie 1: hohes Risiko

Art: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten sensibelster Art, wie strafrechtliche oder medizinische Daten.
Gruppe: Einsicht ist begrenzt auf den eigentlichen Übersetzer und einer Kontaktperson innerhalb von Hahlaun Comm.
Sicherung: Sehr begrenzte Einsichtsrechte – Speicherung findet anonymisiert bzw. pseudonymisiert statt; strikt begrenzter Aufbewahrungszeitraum – Verarbeitung ausschließlicher innerhalb des EWR.

Kategorie 2: mittleres Risiko

Art: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten sensibler Art und die gesetzlich als besondere personenbezogene Daten eingestuft werden, mit Ausnahme von medizinischen Daten oder die Daten, die sich auf eine bekannte Person beziehen oder sich auf eine Person oder Streitigkeit beziehen, die öffentliches Ärgernis hervorrufen könnte.
Gruppe: Einsicht ist begrenzt auf eine Gruppe von max. fünf Personen, basierend auf der Kenntnisnotwendigkeit.
Sicherung: Begrenzte Einsichtsrechte – Speicherung muss nicht, kann jedoch, anonymisiert bzw. pseudonymisiert stattfinden; begrenzter Aufbewahrungszeitraum – Verarbeitung ausschließlicher innerhalb des EWR und Ländern mit einer Angemessenheitsentscheidung.

Kategorie 3: normales Risiko

Art: Der Auftrag enthält personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Wohnort.
Gruppe: Einsicht ist begrenzt auf eine Gruppe von Personen innerhalb von Hahlaun Comm. und den eigentlichen Übersetzer.
Sicherung: Intern unbegrenzte Einsichtsrechte – Speicherung findet ohne bestimmte Maßnahmen statt; eingeschränkt begrenzter Aufbewahrungszeitraum – Verarbeitung weltweit entsprechend der EU-DSGVO.

  1. Die Kosten eines Übersetzungsauftrags sind mitunter abhängig von den Entscheidungen, die der Auftraggeber zuvor trifft wie
  2. die Kategorie-Einteilung;
  3. die Entscheidung, Daten anonymisieren bzw. pseudonymisieren zu lassen;

iii. abweichende Aufbewahrungszeiträume;

  1. Rückgabe oder Vernichtung personenbezogener Daten.
  2. Hahlaun Comm. trägt Sorge dafür, dass ihre Mitarbeiter durch kontinuierliche Weiterbildung über die EU-DSGVO-konforme Arbeitsweise mit Daten informiert sind. Zusätzlich wahrt Hahlaun Comm. die Geheimhaltung durch Mitarbeiter durch vertraglich geregelte Strafen.
  3. Hahlaun Comm. trägt Sorge dafür, dass passende technische Maßnahmen zur Datenverarbeitung getroffen werden, um Daten adäquat zu sichern.
  4. Hahlaun Comm. kontrolliert, ob dritte Parteien DSGVO-konform mit den weitergegebenen Daten umgehen.
  5. Hahlaun Comm. teilt keine personenbezogene Daten mit ausländischen dritten Parteien, es sei denn, Hahlaun Comm. ist dazu gesetzlich verpflichtet oder der Auftraggeber gibt seine Zustimmung, den Übersetzungsauftrag im Ausland ausführen zu lassen.
  6. Auftraggeber können ihr Auskunftsrecht entsprechend der EU-DSGVO geltend machen. Hahlaun Comm. ist bemüht, jede Auskunftsanfrage innerhalb von vier Wochen abzuhandeln.

14.2 Datenleck

Sollten trotz aller Sorgfalt personenbezogenen Daten verloren gehen oder von Unbefugten eingesehen werden (Datenleck), informiert Hahlaun Comm. den Auftraggeber hierüber schnellstmöglich.

Hahlaun Comm. wird sich in diesem Fall einsetzen, Schäden als Folgen des Datenleck zu begrenzen und soweit möglich rückgängig machen. Auf Anfrage des Auftraggebers wird Hahlaun Comm. dem Auftraggeber bei Melden eines Datenleck bei einem Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie eventuell Betroffenen zur Seite stehen.

Ein Datenleck entbindet den Auftraggeber nicht von den vertraglichen Verpflichtungen mit Hahlaun Comm., es sei denn der Auftraggeber kann nachweisen, dass von grober Schuld oder Fahrlässigkeit seitens von Hahlaun Comm. gesprochen werden kann.

14.3 Aufbewahrungszeitraum

Hahlaun Comm. bewahrt personenbezogene Daten nicht länger als für die zwischen beiden Parteien bestehende Vereinbarung zum Erfüllen eines Übersetzungsauftrags notwendig, es sei denn,

der Auftraggeber hat einem längeren Aufbewahrungszeitraum zustimmt.
Hahlaun Comm. ist durch rechtliche Verpflichtungen daran gebunden, bestimmte personenbezogene Daten länger zu speichern.

Stand: Dezember 2020